Bilanzierung - Bilanz-/GuV-Erstellung und Bilanzberichtigung

Im Rahmen des externen Rechnungswesens versteht man unter Rechnungslegung die Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses (Bilanz, GuV, ggf. auch Anhang und Lagebericht). Die Finanzbuchhaltung, die auf den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) basiert, ist Voraussetzung für den Jahresabschluss. Der handelsrechtliche Jahresabschluss muss für Einzelunternehmen nach deutschem Handelsgesetzbuch (HGB) erstellt werden. Dieser umfasst eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung. Kapitalgesellschaften müssen weiter einen Anhang und einen Lagebericht erstellen. Seit dem 1.1.2005 müssen kapitalmarktorientierte Konzerne den Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungs-vorschriften IAS/IFRS erstellen, sofern sie ihren Sitz in der EU haben. Der Jahresabschluss besteht dann aus den Financial Statements: Balance Sheet, Income Statement, Cash Flow Statement, Statement of Changes in Equity und den Notes.