Betriebswirtschaftslehre im Hautstudium I



I n h a l t e

1. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (ABWL)

Einführung und Vertiefung der (begrifflichen) Grundlagen zur Betriebswirtschaftslehre knüpft an die Vorlesung des Grundstudiums an. Die ABWL befasst sich mit planerischen, organisatorischen und kalkulatorischen, investitionstheoretischen Entscheidungen in Betrieben. Die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre gibt einen Überblick über die Wissenschaft der Betriebswirtschaftslehre und stellt dabei funktions- und branchenübergreifende Phänomene und Zusammenhänge dar. Ferner werden in diesem Abschnitt konstitutive (rechtsrelevante) Entscheidungen zur Standortwahl, Rechtsform und Konzentrationen des Betriebes behandelt.

2. Finanzbuchführung

Im Rahmen des Teilbereichs „Finanzbuchführung“ wird das System der doppelten Buchhaltung (Doppik) vermittelt. Kenntnisse der Grundbegriffe des betrieblichen Rechnungswesens und insbesondere auch zur Finanzbuchhaltung werden üblicherweise im Rahmen eines Propädeutikums behandelt und daher von mir bereits zu Beginn des Grundstudium (ABWL) unterrichtet. In dieser Veranstaltung werden die begrifflichen Grundlagen wiederholt, vertieft sowie der rechtliche Rahmen und insbesondere die Technik der (doppelten) Buchführung dargestellt. Die Vermittlung des Stoffs erfolgt u.a. anhand von Fallbeispielen und Übungen.


3. Rechnungslegung (Bilanz, GuV, Jahresabschluss)

Unter Rechnungslegung versteht man die Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Die Finanzbuchhaltung, die auf den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) basiert, ist Voraussetzung für den Jahresabschluss. Der handelsrechtliche Jahresabschluss muss für Einzelunternehmen nach deutschem Handelsgesetzbuch (HGB) erstellt werden. Dieser umfasst eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung. Kapitalgesellschaften müssen weiter einen Anhang und einen Lagebericht erstellen. Seit dem 1.1.2005 müssen kapitalmarktorientierte Konzerne den Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungs-vorschriften IAS/IFRS erstellen, sofern sie ihren Sitz in der EU haben. Der Jahresabschluss besteht dann aus den Financial Statements: Balance Sheet, Income Statement, Cash Flow Statement, Statement of Changes in Equity und den Notes.


4. Lagerbuchhaltung (Mengenbuchführung)

Lagerbuchhaltung ist die Erfassung der Bestände sowie Zu- und Abgänge an Materialien, Werkstoffen (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe); sie wird auch Mengen- oder Materialbuchhaltung genannt.

Die Lagerbuchhaltung ist eine Nebenbuchhaltung. Sie ist als Hilfsrechnung der Kostenartenrechnung vorgelagert. Sie dient der rechnerischen Erfassung von Eingängen, Beständen und Abgängen von Materialien und von Halb- und Fertigfabrikaten. Sie erfasst den mengenmäßigen Materialverbrauch, die durch Fortschreibung (Skontration), Inventur (Befundrechnung) und Rückrechnung (retrograde Methode) erfolgen kann.